Wer seine Tätigkeit für freiberuflich mit Blick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich im https://geraldtdsn092907.anchor-blog.com/11080891/die-2-minuten-regel-für-gewerbe