Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. Bei einer GmbH stellt das Gründungsstammkapital das von ihren Gründern eingebrachte Kapital dar. Als GmbH müssen Unternehmen mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt. Für jeden Gründer muss der Mindestbeitrag 25000 betragen und der Höchstbeitrag https://andresjsbjr.atualblog.com/18271776/gmbh-üblicherweise-innerhalb-keine-weiteren-ein-geheimnis