Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. Das von den Gründern einer GmbH investierte Kapital wird zu ihrem Stammkapital. Bei GmbHs muss mindestens ein Gründer mindestens einen Geschäftsanteil einbringen. Beiträge eines einzelnen Gründers dürfen 25000 und 250000 eines einzelnen Gründers nicht überschreiten. Unternehmen entscheiden https://gmbh-gr-ndung88776.wssblogs.com/14412851/gesellschafter-können-eine-gmbh-gründen